Aktuelle Information zur Gemeinschaftsarbeit:
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung über den Vereinsbriefkasten! Unbedingt Name, Parzellen- und Telefonnummer angeben!
Terminplanung 2026
Termin Grundstücke
02.05. 1 - 30
23.05. 31 - 60
30.05.
61 - 90
13.06. 91 - 120
04.07.
121 -
150
18.07. 151
- 180
01.08. 181
- 210
15.08. 211 - 240
29.08.
241 - 270
12.09.
271 - 310
26.09.
311 - 345
Laubtermin für Nachzügler: 28.11.2026, Beginn
um 09:00 Uhr!
Informationen zur Gemeinschaftsarbeit
Wir bitten alle Mitglieder und Nichtmitglieder, den für ihr Grundstück angegebenen,Termin zur Gemeinschaftsarbeit wahrzunehmen.
Auch Nutzer mit einem Unterpachtvertrag des Bezirksverbandes sind nach §1 Abs.1 Nr.2 BKleinG sowie §242 BGB zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Allen Teilnehmern werden die entsprechenden Arbeiten durch den anwesenden Verantwortlichen zugewiesen.
Bei Verhinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, persönlich, mindestens 14 Tage im Voraus beim „Arbeitsminister“, einen Ersatztermin mündlich abzustimmen.
Bei Abwesenheit des „Arbeitsministers“, bitte unbedingt Zettel mit Namen, Parzelle und Telefonnummer in seinen Briefkasten werfen, er meldet sich dann.
Alternativ kann auch der Vereinsbriefkasten hierfür genutzt werden.
Grundsätzlich ist die Gemeinschaftsarbeit erst für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben zulässig.
Maximal 2 Personen pro Parzelle und Termin.
Beginn ist zu den ausgehängten Terminen pünktlich um 8.00 Uhr !!!
Bitte an geeignete Bekleidung und Handschuhe denken !
Vielen Dank für euer Verständnis und auf gute Zusammenarbeit !
